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Mit Paragraphen für mehr Leben streiten: Bitte mitfinanzieren.
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Wollte man Kinder verhindern, so läge Deutschlands Politik richtig.
Eine nähere Analyse am Ende dieses Textes zeigt das tatsächliche Ausmaß der
Politik, Kinder zu verhindern.
Eine kinderfeindliche Politik ist gesetzwidrig.
Eine derartige kinderfeindliche Politik und Praxis ist nicht nur schlecht,
sondern bereits jetzt gesetzeswidrig.
Neues weiteres Recht zur Förderung von mehr Kindern ist zwar sehr wünschenswert.
Aber es ist nicht nötig, hierauf zu warten.
Es genügt, die Beachtung bereits geltenden Rechtes zu erzwingen.
Der Verein ist bereit zu den nötigen Auseinandersetzungen.
Der Verein TERRA UNIKA e.V. ist bereit, diese Auseinandersetzungen
für die endliche Anwendung kinderfreundlichen Rechts zu führen.
Gemeint ist intensive Informationsarbeit gegenüber Medien, politischen Akteuren
und Verbandswesen.
Diese Informationsarbeit hat Sinn. Denn sie wird verbunden
mit der gezielten Auslösung rechtlicher Zwänge.
Den ursächlich Schuldigen im Entscheidungssystem
wird die vermeintliche Wahlfreiheit in Sachen Kindesförderung unterbunden.
Sie werden in geeigneter Form gezwungen, kinderfreundlich zu handeln.
Bedingung ist, dass diese Auseinandersetzungen von anderen
finanziert werden: Von Vereinigungen, staatlichen Stellen und anderen Instanzen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com
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Beispiele von Vorschriften für mehr Leben.
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Sie finden hier den Beginn einer Sammlung von Vorschriften,
die Politiker und Verwaltung dazu zwingen, Kind und Familie
ab sofort nicht mehr zu benachteiligen.
Gesetzlicher Schutz gegen Enteignung.
Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz von Familie und Kind.
Also scheidet aus, Kinderhaben als ahndungswürdig zu behandeln.
Das Grundgesetz und die Mentschenrechtskonvention verbieten Enteignung.
Das Nebeneinander der beiden juristischen Zwänge bedeutet,
dass Eltern erheblich mehr materiellen Beitrag zu den Kosten für Kinder
,,erhalten müssen'' (nicht nur: ,,erhalten sollten'').
Dieser Beitrag kann durchaus die Form der Reduzierung
von Lasten haben, beispielsweise zur Rentenversicherung.
TERRA UNIKA SOFTEX e.V. wird bemüht sein,
die entsprechenden juristischen Zwänge auszulösen,
sofern Dritte zur finanziellen Basis der Auseinandersetzung beitragen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com
Der Förderungswille zu Leben muss den Förderungswillen zur Verhinderung
von Leben übersteigen.
An der komplexen Diskussion, ob ungeborenes Leben ausgelöscht werden darf
oder nicht, wird nicht teilgenommen.
Festgestellt wird nur: Der Staat ist gesetzlich verpflichtet, dass sein Bemühen zur
Förderung von Leben das Bemühen zu dessen Verhinderung in zweifelsfreier Weise übersteigt.
Gegenwärtig werden nahezu alle Wünsche zur Verhinderung von Leben
in Deutschland aus kollektiven Kassen finanziert, also unter Staatsregie.
Also ist der Staat gesetzlich ebenso verpflichtet,
bei praktisch 100 % der betroffenen eventuellen Mütter
die Finanzierung eines eventuell gewünschten Kindes zu gewährleisten.
Der Aufwand pro Kind liegt bei grob gerechnet 280 000 Euro.
Etwa ein Drittel oder die Hälfte hiervon pro Kind mag als eventuelle Last den
öffentlichen Kassen drohen.
Man erkennt leicht, wie sehr es für den Staat rein finanziell gesehen rentiert,
die Verhinderung von Leben zu finanzieren und damit seiner gesetzlichen
Pflicht zur Erhaltung von Leben zu entgehen.
Dass dies Problem der finanziellen Sicherung zum zukünftigen Kind
nicht zufriedenstellend gelöst ist, steht fest.
Denn alleinerziehende Mütter sind eine Hauptgruppe unter den Sozialhilfeempfängern,
leben insoweit also in einer insolvenzartigen Stress-Situation.
Die Rechtslage ist zwingend:
Kein Kind sollte wegen überwiegend finanzieller Probleme ungeboren bleiben.
Soweit die Realität hiermit nicht in Einklang ist, sind die jeweiligen
Entscheidungsträger zur Beachtung geltenden Rechts zu zwingen.
Der Verweis auf Sozialhilfe entspricht dieser gesetzlichen Anforderung nicht.
Der Verein ist bereit, geeignete Auseinandersetzungen gezielt zu führen,
sofern von Dritten zu den Kosten beigetragen wird.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com
Gesetzliche Pflicht zu Erleichterungen bei der Rentenversicherung
Der Staat regelt die Rentenversicherungen durch Gesetz. Er ist hierzu
nicht verpflichtet. Sobald der Staat diese Aufgabe an sich gezogen hat,
unterliegt die Gestaltung von da an den staatlichen Pflichten gemäß Grundgesetz,
gemäß jeweiliger Landesverfassung (soweit vorhanden) und gemäß Menschenrechtskonvention.
Die Rentenversicherung heisst ,,Versicherung'', weil sie eine ist.
Der Staat darf nicht nur, sondern er muss vom versicherungsmathematischen Richtigen abweichen,
insbesondere im Hinblick auf die Sozialpflicht: Die Reicheren müssen sich eventuell
mit weniger Zahlungsanpruch pro Einzahlbetrag abfinden. Besonders Arme
können und sollten Vorteile haben.
Besondere sonstige Leistungsformen dürfen nicht unvergütet bleiben.
Aus dieser rechtlichen Konstellation wurde die staatliche Pflicht
abgeleitet, Eltern bei den Beiträgen zur Rentenversicherung wirklich wesentliche
Vorteile einzuräumen.
Der Verein TERRA UNIKA SOFTEX e.V. ist bereit,
für die zukünftige Beachtung dieser bereits geltenden Rechtslage einzutreten.
Die Entscheidungsträger sollen durch geeignete gezielte rechtliche Maßnahmen
mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit gezwungen werden,
dem geltenden Recht zukünftig zu entsprechen.
Bedingung ist ein Finanzierungsbeitrag Dritter.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com
Ruinierung der Rentenkassen durch Wahlkampfinteressen.
Der vorzeitige Übergang in den Rentnerstatus - beispielsweise ab 55 Jahren -
schafft entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht Arbeitsplätze,
sondern (nachhaltig gesehen) mehr Arbeitslosigkeit.
Folge ist eine volkswirtschaftliche ,,Spirale nach unten'', in der Deutschland
sich seit den 90er Jahren befindet. -
Dieser vorzeitige Übergang in den Rentnerstatus ist deshalb nur wünschenswert:
- sofern der einzelne es wünscht (trotz entsprechend verringerter Rente);
- oder sofern eingeschränkte Arbeitsfähigkeit tatsächlich vorliegt.
Profitieren wollen vom vorzeitigen Ruhestand viele Politiker vor Wahlen.
In Unkenntnis des volkswirtschaftlichen Kreislaufes glauben die Betreffenden wohl,
hierdurch könnten sie die Statistiken der Arbeitslosigkeit
zu ihren Gunsten ,,schönen'', und zwar nachhaltig.
Tatsächlich aber verstärkt es durch Ketteneffekte die Arbeitslosigkeit.
Die finanzielle Sicherung dieser Sonderlast mit ihren komplexen
Folgewirkungen hält die öffentlichen Kassen in der bekannten hohen Anspannung.
Hierdurch fehlt es an finanziellen Spielräumen für die Förderung
von Kind und Familie.
Auch die Rentner - die angeblich Begünstigten -
werden als Folgewirkung mit unverhältnismäßig ständig sinkenden Bezügen bestraft.
Die Zukunft der Nation wird einer kollektiven Wählertäuschung und der
unzulässigen Förderung von Nichtarbeit geopfert.
TERRA UNIKA SOFTEX e.V. ist bereit, für die zukünftige Beachtung
geltenden Rechts zu diesen Fragen zu streiten.
Denn diese schlechten Gewohnheiten der Politiker
werden als bereits jetzt als auch juristisch unzulässig angesehen.
Bedingung ist ein finanzieller
Beitrag Dritter zur Führung der Auseinandersetzung.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com
Weitere sinnvolle Auseinandersetzungen
Die vorstehende Übersicht zeigte einige wichtige nötige Auseinandersetzungen.
Diese Übersicht wird vielleicht zukünftig um weitere rechtlich durchsetzbare
Anliegen erweitert.
Sofern dem Verein keine finanzielle Mitwirkung zu diesen Aufgaben angeboten
wird, so wird von hier aus nichts unternommen.
Jedenfalls ist gut, diese Bereitschaft im Internet anzubieten.
Für diese Site erfolgt durchaus wesentliche Öffentlichkeitsarbeit.
Die verschiedenen ausreichend sichtbar
verlinkten Sites haben jeden Monat über 50 000 Besucher, Tendenz steigend.
So kann auf die Dauer kaum jemand behaupten, er hätte über diese Gesichtspunkte nirgendwo etwas lesen können.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft:
ok @ uno7.com