| Nötige zukünftige Rechtsänderungen zur Restschuldbefreiung
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Automatisierung der Restschuldbefreiung
Rund 3 Millionen Bürger benötigen in Deutschland noch ein Verfahren der
Restschuldbefreiung. Mit unmittelbar betroffenen Angehörigen betrifft es rund
10 Millionen Bürger, gut 10 % der Wähler.
Die jetzige Verfahrensbürokratie ist dieser Aufgabe nicht gewachsen.
Deshalb sind hier Internetdienste vorkonzipiert worden, die das Problem lösen.
Der Bürger bereitet sein Verfahren der Restschuldbefreiung selber vor.
Er nimmt die Hilfe von Organen der Rechtspflege nur in Anspruch, soweit
dies im Gesetz vorgesehen ist und zwingend oder mindestens zweckmäßig ist.
Ein weiter Weg ist von diesem eleganten Ansatz bis zur Konkretisierung, sodann
nochmals ein weiter Weg bis zur breiten Anwendung. Zeitlich kann dieser Weg
aber rasch durchschritten werden, wenn externe Finanzierung es erleichtert.
Die öffentlichen Kassen und die Rechtspflegeorgane sind mit der ausweitenden
Menge der Verfahren schon jetzt - im zögernden Anfangsstadium - überfordert.
Das System der betreffenden Teile der Rechtspflege wäre vom organisatorischen
Zusammenbruch bedroht (,,Stillstand der Rechtspflege''),
sobald Medien die 3 Millionen Betroffenen intensiv über ihre Rechte informieren würden.
Es gibt vielleicht nur wenige Alternativen zum Konzept der internet-basierten
Automatisierung der Verfahren.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht solche oder ähnliche Lösungen zu fördern.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft zu dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Absenkung der ,,absoluten'' Verjährung von 30 auf 13 Jahre.
Ein wesentlicher Fehler im Rechtssystem ist, dass Vorgänge bei Fehlen
eines Verfahrens der Restschuldbefreiung einer Verjährung von 30 Jahren oder
auch vielleicht einer zeitlich unbegrenzten Zahlungspflicht unterliegen.
Hier liegt ein gesetzgeberisch verfügter Rechtsverstoß vor.
Eine Analyse der Parlamentsdrucksache zu dieser Vorschrift, erlassen
kurz vor der letzten Jahrtausendwende, zeigt die Ursache des Problems.
Zwar erschien den Parlamentariern die Sache nicht ganz geheuer.
Aber sie erhielten bei ihrer Rückfrage von den Ministeriumsjuristen eine
rechtlich schwerlich haltbare Begründung. Sodann ging die Frage im
Beschlussfassungsprozess wohl ganz einfach unter.
30 Jahre Rechtsverfolgung, das erschien den Parlamentariern vielleicht zu unrealistisch.
Die betroffenen Teilnehmer der Rechtspflegeorgane sehen das deutlich anders.
Sie müssen nun ein Recht anwenden, das in dieser Form gar nicht richtig
anwendbar ist, da es durch die Rechtsprechung schon vorher deutlich
eingeschränkt worden war.
Aus verschiedenen übergeordneten Rechtsgründen muss für die meisten Verpflichtungen
abweichend vom Spezialgesetz (dem BGB) eine Verjährungsfrist von maximal etwa 13 Jahren
als Rechtslage angesehen und durchgesetzt werden. Dies muss im Sinn einer absoluten
Verjährung wirken. (Juristen nenen die 30-jährige Frist des BGB wohl gelegentlich eine
,,absolute'' Verjährung, was sie aber nicht ist.)
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Verbot der Vollstreckungsunterwerfung
Ein beträchtlicher Systemfehler ist die im Recht vorgesehene Möglichkeit,
sich der Vollstreckung zu unterwerfen. Bankverträge behandeln dies als Regelklausel.
Ein Darlehnsnehmer kann sich dieser Klausel nicht entziehen.
Mit sinkender Moral im Bankwesen steigt das Volumen des pleitegeierischen Missbrauches
dieser Klausel. Nur ihr Verbot kann Abhilfe schaffen.
Eine derartige Klausel mit der Gewährung von gott-gleicher Macht in Menschenhand
gegenüber Menschen - das ist eine Unvorstellbarkeit in einem aufgeklärten
System mit mündigen Bürgern.
Banken werden beim Antasten dieser Klausel alle ihre Lobbykräfte aktivieren.
Schließlich benötigt man diese Klausel, um ruck-zuck die Notwehr von Unternehmen gegen
vermeidbare Insolvenzerzeugung wegzufegen. -
Die voraussehbaren Einwendungen der Banklobbies
sind unangebracht.
Denn da Bankkredite meist eine rechtlich klare Sache sind,
meist gut abstrahiert vom Grundgeschäft (z.B. Autokauf),
wird die Rechtspflege bei Standardbeziehungen
dem legitimen Interesse der Banken nach rascher Vollstreckbarkeit Rechnung tragen.
Nur dort, wo Banken Missbrauch versuchen, könnte die Rechtspflege es
im Fall von zukünftig
verbotener Vollstreckungsunterwerfung besser verhindern - und genau das ist der
Sinn der Rechtspflege.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Abschaffung der Schuldnerverzeichnisse.
Dies ist ohnehin ein Relikt aus mittelalterlichen Zeiten,
einst mit Schuldturm und Pranger, und warum nicht gleich den Schuldner
als vogelfrei verbannen (Tötung erlaubt)?.
Als der Gesetzgeber vor wohl rund einem Jahrhundert das
jetzt geltende Recht gestaltete,
gab es noch keine SCHUFA, keine Computer, keine sekundenschnelle weltweite
Verbreitung der Information. Es gab also noch eine minimale Rechtfertigungsbasis.
Im lokalen Umfeld hatten die Schuldnerverzeichnisse etwas ausgleichende Funktion.
Wem es schlecht ging, wussten damals sowieso alle.
Ohne Fernsehstunden hatte man damals Zeit
zur Informationenausbreitung mit Schallwellen statt Radiowellen.
Die gerichtliche Gestaltung der Beziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger
sollten damals im örtlichen Raum mehr
Ruhe in die Rechtsbeziehungen bringen und auch dem Schuldner dienen.
Der Staat schützte ihn damit vor verbotener Eigenmacht (die zur Zeit
wieder floriert, Dienstleister mit Werbung für ,,russisches Inkasso'').
Das Recht der Schuldnerverzeichnisse ist durch die neuen Kommunikationstechnologien
nun rechtswidrig geworden, gemessen an zwingendem übergeordneten Recht.
Die bei den Gerichten geführten Schuldnerverzeichnisse müssen ganz einfach abgeschafft
werden. Der Bürger und auch der Schuldner ist inzwischen derart transparent geworden
in der jetzigen Welt mit ihren Kommunikationstechnologien,
dass es zusätzlicher Transparenz nicht mehr bedarf.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Neuordnung des SCHUFA-Systems.
Dies ist ein vieldiskutiertes Thema. Es geht nicht daum, die SCHUFA
abzuschaffen, sondern eher darum, ihre Rückführung zu einem menschengesteuerten
kontrollierbaren System zu erzwingen, also die SCHUFA letztlich auszuweiten
und intensiver den hierzu geeigneten staatlichen Aufsichtsstellen zu unterwerfen.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Abschaffung der eidesstattlichen Versicherung.
Auch dies Institut ist ein Relikt aus mittelalterlichen Pranger- und
Folterzeiten. Es widerspricht dem seither gewachsenen Prinzip, dass niemand
verpflichtet werden darf, zu seinen eigenen Ungunsten auszusagen.
Verhaftung zweck Erzwingung ersetzt die Daumenschrauben... Aber dass nicht
nur physische Handlungen als Folter zu interpretieren sind, gilt inzwischen
als allgemein anerkannt.
Auch das Recht der eidesstattlichen Versicherung ist durch die neuen
Informationstechnologien nun rechtswidrig geworden, gemessen an übergeordnetem Recht.
Abschaffung ist geboten.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Verhinderung von Pleitegeiertum bei Zwangsversteigerung
Gegenwärtig können Banken ein Immobilienanwesen des Schuldners zum
Schleuderpreis ersteigern (ist ja weitgehend manipulierbar), sodann mit Großgewinn
verkaufen - und den Schuldner für die angeblichen Geldverluste dennoch
zur Kasse bitten. Durch Verteilung auf mehrere Akteure kann man
diesen Gesamtvorgang gut verschleiern - ist besser für das Image.
Hier muss der Gesetzgeber umgehend eingreifen. Nur ein komplexes gesetzgeberisches
Maßnahmenbündel kann alle in Betracht kommenden Alternativformen
und Verschleierungsformen unterbinden.
Es wird hier angenommen, dass etwa ein Drittel der unternehmerischen
Insolvenzen von einer Minderheit pleitegeierischer Banken mit derartigen
Hintergedanken der Insolvenzgewinne ausgelöst wird.
Nötig ist, mit Öffentlichkeitsarbeit und Verweis auf zwingendes
übergeordnetes Recht Änderungen zu erzwingen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Erlass von Steuerschulden
Dass das Finanzamt Steuerschulden erlasse, um Arbeitsplätze zu retten,
dies glaubt nur, wer die Realität nicht kennt. Die Verantwortungsträger des
Finanzamtes wissen, dass ihre Karriere nicht durch Vollstreckung gefährdet werden kann,
sehr wohl aber durch Erlassentscheide.
Erlassen wird deshalb, wenn überhaupt, normalerweise erst dann, wenn sowieso feststeht,
dass nichts mehr zu retten ist.
Löbliche Ausnahmen bestätigen sicherlich auch hier die Regel.
Erwogen werden sollte ein in den USA praktiziertes Konzept:
Der Bürger kann Erlass von unbezahlbar gewordenen Steuern beantragen.
Nach positiem Vorentscheid (,,nicht Straftätter'' usw.) wird
der Antrag veröffentlicht.
Bürger können widersprechen (,,ist ein gottverdammter Halunke,
und das Geld hat er mit Teppichludern verprasst'' usw.).
Sofern keine berechtigten Bürgereinsprüche erfolgen und sofern auch dem
Finanzamt alles in Ordnung erscheint, wird erlassen.
Der Erlass erfolgt also, weil der Allgemeinheit und dem Fiskus mehr gedient ist
mit Fortsetzung einer Tätigkeit als mit deren Zerstörung.
Etwa die Hälfte der wirksam gestellten Anträge führt wohl zum Erlass.
Analoge Konzepte sind nach deutschem Recht an sich ohne neue Gesetze
konkretisierbar. Man muss es ausgestalten und dafür eintreten.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Frankreich und Deutschland haben etwa ähnlich viele Bedienstete beim
Finanzamt pro Kopf der Bevölkerung; nämlich wohl etwa 5- bis 10-mal so viel wie
in bestorganisierten anderen Ländern hierzu, so die USA, aber auch ein skandinavisches Land.
Frankreichs Finanzamts-Bedienstete streikten um 2000 gegen die Abschaffung von bestimmten
Steuern und gegen Vereinfachung des Steuerrechts, weil das das Finanzamts-Personal
vom 10-fachen auf das 9-fache anderer Länder reduziert hätte.
Darf Deutschland auf eine bessere Reaktion der Betroffenen hoffen?
Zerstörung öffentlicher Fördermittel durch pleitegeirische Banken
und durch Investoren-Tricks
Es ist derart schändlich, dass es allenfalls mit kleinen Notizen durch
die Wirtschaftspresse geht. Dem Rufinteresse des geschädigten Staates zuliebe
wird dann meist nicht mehr darüber gesprochen. - Nämlich: Ständig verliert die
öffentliche Hand in wesentlichem Umfang Fördermittel, weil ihr diese durch
raffinierte Strategien entzogen werden.
Es geht um Summen, die die gegenwärtigen Defizite der öffentlichen Haushalte
übersteigen. Dies ist insbesondere eindeutig der Fall, wenn man die Mehrwertsteuer-
Betrügereien und insolvenz-bedingten Mehrwertsteuer-Ausfälle hinzuzählt.
Es ist möglich, die meisten Formen zu verhindern. Dies entspricht der
staatlichen Rechtspflicht der Straftathemmung und der Vermeidung von Finanzverlusten.
Handeln ist also nicht Ermessenssache, sondern rechtlich zwingend.
Nur durch ein komplexes Maßnahmenbündel kann hier abgeholfen werden.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com
Diese Liste ist lang und besorgniserregend.
Aber es ist nicht alles aufgezählt.
Je mehr ein unermesslicher Vorschriftenwirrwarr die Welt verkompliziert,
desto mehr entstehen Möglichkeiten, durch Schläue und ohne Leistung Geld abzuschöpfen.
Die Kernaufgabe lautet, viele Rechtsbereiche neu zu ordnen und überflüssige
Reglungen abzubauen. In praktisch keinem heute modernen Land der Erde hat irgendeine
Regierung derartige Wahlversprechen eingehalten während der letzten 100 Jahre.
Dies gilt inbesondere zweifelsfrei für alle deutschen Regierungen (West und Ost)
seit dem Zweiten Weltkrieg. Wohl jede Bundesregierung trat mit dem Versprechen an,
Verbesserung durchzusetzen, und endete mit zusätzlicher Vorschriftenanhäufung.
Vom Einfluss der EU-Kommission zu diesem Problemkomplex sollte man besser
schweigen, damit dieser Text von frontalen Beleidigungen freigehalten bleibt.
Nur eine ständige medienwirksame Dauermaßnahme gegen Reglementierungs-Wahnwitz
hat Aussicht, dem Ziel näherzuführen.
Mitteilungen zur Finanzierungsbereitschaft bei dieser Aufgabe:
ok @ uno7.com